Übertritt

Informationen zum Übertritt

 

Zwischenbericht:
In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern.
Für das Schuljahr 22/23 ist dies der 20.01.2023.

Der Zwischenbericht ist kein Zeugnis.
Für die Schüler und Schülerinnen der 4. Klassen entfällt somit das Zwischenzeugnis. Der Zwischenbericht enthält Informationen über den derzeitigen Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers in den zu benotenden Fächern.
Den darauf enthaltenen Abschnitt geben Sie als Erziehungsberechtigte am Montag Ihrem Kind unterschrieben wieder in die Schule mit.

Übertrittszeugnis:
Alle Schüler erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Hier werden Zwischen- und Übertrittszeugnis zu einem Übertrittszeugnis zusammengefasst. Dies wird nun nicht mehr auf Antrag der Erziehungsberechtigten ausgestellt.
Die Ausgabe des Übertrittzeugnisses erfolgt am 02.05.2023.
Zu allen wichtigen Terminen zum Übertritt erhalten die Kinder der 4. Klassen im Dezember von der Schule einen Informationsbrief.